Bei der Pfandleihe Dresden wird Ihnen die Möglichkeit gegeben Ihre Wertsachen in sofortiges Bargeld zu verwandeln. Dabei sind wir von der Pfandleihe Dresden nicht nur an Gold in jeglichen Ausführungen, wie beispielsweise Altgold, Bruchgold, Zahngold, Goldschmuck, Goldketten, Goldringe, Goldbarren und Goldmünzen, sondern auch an Luxusuhren interessiert und kaufen unter anderem Uhren der Marken A. Lange & Söhne, Breitling, Glashütte Original und Omega an. Weiterhin sind wir auch an wertvollem Goldschmuck, Golduhren und goldenen Taschenuhren sowie Siegelringen interessiert und Silberschmuck ist uns genauso willkommen wie auch unterschiedliche Edelsteine.

Heutzutage gehören Leihhäuser und auch Pfandleihen zu den beliebten Alternativen um auf eine schnelle und auch äußerst unkomplizierte Art an Bargeld zu gelangen, wenn sich unerwartete finanzielle Engpässe auftun. Denn bei einer Pfandleihe kann man ganz einfach für seine Wertgegenstände – wie Schmuck oder beispielsweise auch Luxusuhren – ein Darlehen erhalten, welches mit den entstehenden Zinsen, der sogenannten Versicherungspauschalen, verrechnet wird. Wenn der Kunde wieder liquide ist, kann er diesen Betrag zurückzahlen und löst somit das hinterlegte Pfand wieder aus.

Ein weiterer Vorteil des Beleihens eines Wertgegenstandes liegt in den wenigen Vorraussetzungen, die ein Kunde erfüllen muss, um seine Besitztümer zu beleihen. Alles was für die Abgabe eines Wertgegenstandes in einem Pfandhaus oder in einer Pfandleihe nötig ist, ist das persönliche Erscheinen des Kunden in spe sowie das Mitbringen des persönlichen Personalausweises zum Zwecke der Identifikation. Wer immobil ist, kann auch einen Bevollmächtigen in eine Pfandleihe schicken, damit dieser im Auftrag des Besitzers Wertgegenstände beleiht. Dafür ist aber eine schriftliche Vollmacht nötig, die dem Bevollmächtigen die Erlaubnis erteilt, die Wertgegenstände zu beleihen. Damit sind auch schon alle Vorraussetzungen erfüllt, die ein potentieller Kunde eines Leihhauses erfüllen muss, um einen seiner Wertgegenstände kurzfristig in Bargeld zu verwandeln. Das Einkommen des Kunden sowie etwaige Einträge bei der Schufa spielen demnach überhaupt keine Rolle für das Beleihen von Gegenständen in einer Pfandleihe. Und genau dies ist der Vorteil einer solchen Institution: Man hat die Möglichkeit schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand seine Liquiditätsprobleme zu lösen, ohne dass man sich endgültig von einem wertvollen oder auch liebgewonnenen Wertgegenstand trennen muss.

Obwohl die Option der Pfandleihe immer beliebter wird und auch immer mehr Pfandleihhäuser gegründet werden, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden, wenn man in den Berufsstand des Pfandleihers eintreten möchte. Die Eröffnung einer Pfandleihanstalt bedarf der Einhaltung einiger gesetzlicher Richtlinien, die sich von Staat zu Staat unterscheiden können. Wichtig ist für einen Pfandleiher in spe aber in jedem Fall die Vorlage eines gesetzlich einwandfreien Führungszeugnisses. Weiterhin muss dieser auch Vorlagen vorzeigen, welche den geklärten Finanzstatus bekräftigen können und auch eine Versicherung, die sowohl das Pfand gegen Einbruchdiebstahl und Raub sowie gegen Feuer- und Leitungswasserschäden versichert. Wer dazu dann noch eine gewerberechtliche Zulassung vorweisen kann und alle gesetzlichen Vorraussetzungen der Pfandleihordnung erfüllt, kann sich als Pfandleiher selbstständig machen.

Die Abläufe in einem Pfandleihhaus sind immer sehr ähnlich und beginnen damit, dass ein Kunde einem Pfandleiher einen Wertgegenstand zum Beleihen vorschlägt. In der Folge bietet der Pfandleiher dem Kunden ein Darlehen an, wobei dieses durch bestimmte Beleihungsgrenzen charakterisiert wird. Dies bedeutet, dass die Höhe des verliehenen Geldes etwa 25 bis 50 Prozent des gegenwärtigen Wertes des Wertgegenstandes ausmacht. Damit spielt der Kaufpreis am Tag des Erwerbs des Gegenstands keine Rolle mehr; einzig der aktuelle Wert zählt. Sollte der Kunde mit dem Angebot des Pfandleihers einverstanden sein, erfolgt die Übergabe des Gegenstandes als Pfand an das Leihhaus. Damit bekommt der Pfandleiher das Pfandrecht für diesen Wertegegenstand zugesprochen. Dieses Pfandrecht ist auch unter der Bezeichnung Faustpfand gut bekannt. Der nächste Schritt ist das Ausstellen eines Pfandscheins, welcher alle wichtigen Angaben, wie das Datum der Annahme, die Zinsen, Geschäftsbedingungen und andere Infos, beinhaltet. Zudem erfolgt die Vergabe einer Pfandnummer für das spezifische Pfand. In der Folge hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit seinen beliehenen Gegenstand innerhalb von drei Monaten wieder auszulösen, wobei ihm zudem ein Monat Überziehungsfrist eingeräumt wird. Die Auslösung erfolgt durch die Rückzahlung des Darlehens inklusive der entstandenen Zinsen und Kosten.

Wenn ein Wertgegenstand aufgrund anhaltender Liquiditätsprobleme nicht ausgelöst werden kann, wird dieser bei einer Auktion versteigert, noch bevor der zehnte Monat der Aufbewahrung angebrochen ist. Sollte der Erlös der Versteigerung alle entstandenen Kosten decken sowie einen Überschuss erzielen, muss dieser Überschuss an den Darlehensnehmer ausgezahlt werden, wobei der ehemalige Darlehensnehmer sich den Betrag persönlich bei der Auktion oder im Leihhaus abholen muss. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Jahren geschehen, geht der Betrag an die zuständigen Behörden. Wenn sich allerdings kein Käufer für den beliehenen Gegenstand auf der Auktion gefunden hat, kann der Pfandleiher diesen entweder verkaufen oder anderweitig verwerten. Der Verkauf oder die anderweitige Verwendung des Wertgegenstandes ist aber nur dann möglich, wenn der Gegenstand mindestens einmal auf einer Auktion angeboten wurde.

Die Vorteile des Beleihens in einem Pfandhaus liegen summa summarum klar auf der Hand. Daher ist es nicht verwunderlich, dass zahlreiche Bürger diesen Service nutzen, um kurzfristig die eigenen Finanzen aufzustocken. Nutzen auch Sie die heutigen und hervorragenden Möglichkeiten und kontaktieren Sie die Pfandleihe Dresden, wenn Sie aus Ihren Wertsachen bares Geld machen wollen.